Bauverwaltung
Das Bauamt ist für die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen zuständig sowie die Bautätigkeiten unserer Stadt, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Zu den Aufgaben gehört, die Raum- und Bauleitplanung vorzubereiten und Bebauungspläne zu erarbeiten. Auch ist das Bauamt an den Planungen zur Erschließung von Baugebieten beteiligt.
Mängelmelder
Mit dem Mängelmelder bieten wir einen Service, durch den Sie Mängel wie Beschädigungen (z. B. Schlaglöcher), Defekte (z. B. nicht funktionierende Straßenlampen) oder Verunreinigungen etc. direkt an uns melden können.
Wetzel, Christopher
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 38
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 38
Bauhof
Notdienst (Wasserleitungen)
Reichenberger Straße 7
69502 Hemsbach
Tel.: (01 77) 23 46 130
Ausschreibungen
Informationen über aktuelle Ausschreibungen
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hemsbach-Laudenbach
Rechtskräftige Bebauungspläne
der Stadt Hemsbach
Stadtplanung
Rechtskräftige örtliche Bauvorschriften
Satzung über örtliche Bauvorschriften im Bereich „Untere Bachgasse“
Baulückenkataster der Stadt Hemsbach
Baurecht
Bei der Planung eines Gebäudes müssen bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden, die in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten sind. Maßgebende Vorschriften für das Baurecht finden Sie im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung, in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg, in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung und in Spezialvorschriften (zum Beispiel wasserrechtliche Vorschriften).
Hinweis: Da das Baurecht ein sehr komplexer Bereich ist, sollten Sie sich unbedingt mit einem Architekten beraten und Kontakt mit den zuständigen Ämtern, vor allem mit dem Bauamt, wenn erforderlich, auch mit anderen Stellen (zum Beispiel Wasserbehörde) aufnehmen. Bei diesen Stellen erfahren Sie, welche Vorschriften Sie bei Ihrem Vorhaben beachten müssen.
Welche Vorschriften bei einem Bauvorhaben zu beachten sind, hängt immer vom konkreten Grundstück und dem geplanten Bauvorhaben ab.
Die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) regeln im Wesentlichen die Bebaubarkeit des Grundstückes (Bauplanungsrecht) und stellen Regeln für die Erstellung von Bauleitplänen auf. Diese Bauleitpläne enthalten beispielsweise Regeln und Vorschriften über
- Art und Maß der zulässigen Bebauung im Plangebiet und
- die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinie, Baugrenze):
- Ist eine Baulinie festgesetzt, muss auf dieser Linie gebaut werden.
- Ist eine Baugrenze oder Bebauungstiefe festgesetzt, dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.
Die BauNVO gilt grundsätzlich für Gebiete, für die ein Bebauungsplan existiert. Außerdem ist sie im Einzelfall auch im unbeplanten Innenbereich in Bezug auf die Art der Nutzung anzuwenden.
Die Vorschriften der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und der Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO) regeln, wie im Einzelnen gebaut werden darf (Bauordnungsrecht). Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. So definiert das Bauordnungsrecht unter anderem, was ein Gebäude ist, teilt Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen ein, regelt die Abstandsflächen, allgemein die Brand- und Betriebssicherheit sowie die Nutzbarkeit von baulichen Anlagen. Außerdem enthalten die bauordnungsrechtlichen Vorschriften Regelungen zur Verkehrssicherheit, zur Barrierefreiheit und zur Erforderlichkeit von Stellplätzen und privaten Kinderspielplätzen.
Quelle und ©: Service BW
Rittersbacher, Thomas
Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 36
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 36
Formulare & Anträge
Weitere Mitarbeiter im Fachbereich 2 - Planung und Technik
Dathan, Raoul Jeffrey
Fachbereich 2 / Hochbau / Zimmer 2.01 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 60
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 60
Hertel, Tanja
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.06 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 31
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 31
Hörr, Christine
Fachbereich 2 / Hochbau / Zimmer 2.01 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 30
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 30
Hunold, Erwin
Fachbereich 2 / Tiefbau / Zimmer 1.04 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 42
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 42
Kinzel, Frank
Fachbereich 2 / Hochbau / Zimmer 2.02 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 37
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 37
Körber, Stefanie
Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 39
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 39
Kunstätter, Kevin
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.04 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 87
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 87
Mück, Saskia
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.06 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 33
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 33
Reinhard, Jürgen
Fachbereich 2 / Tiefbau / Zimmer 1.03 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 32
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 32
Rittersbacher, Thomas
Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 36
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Wetzel, Christopher
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 38
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 38
Wetzel, Thomas
Fachbereich 2 / Grünflächen, Spielplätze, GIS, Stadtreinigung / Zimmer 1.04 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 67
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 67