Montag & Mittwoch | Dienstag | Donnerstag | Freitag |
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07.30 - 12.00 Uhr | 07.30 - 12.00 Uhr | 07.30 - 12.00 Uhr | 07.30 - 13.00 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr | 14.00 - 15.30 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren
Montag bis Freitag | Dienstag | Donnerstag |
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08.30 - 12.00 Uhr | 14.00 - 15.30 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de
Das Bauamt ist für die Betreuung der öffentlichen Gebäude und Anlagen zuständig sowie die Bautätigkeiten unserer Stadt, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Zu den Aufgaben gehört, die Raum- und Bauleitplanung vorzubereiten und Bebauungspläne zu erarbeiten. Auch ist das Bauamt an den Planungen zur Erschließung von Baugebieten beteiligt.
Mit dem Mängelmelder bieten wir einen Service, durch den Sie Mängel wie Beschädigungen (z. B. Schlaglöcher), Defekte (z. B. nicht funktionierende Straßenlampen) oder Verunreinigungen etc. direkt an uns melden können.
Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.05 Außenstelle Hildastraße 12
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 38
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 38
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Notdienst (Wasserleitungen)
Reichenberger Straße 7
69502 Hemsbach
Tel.: (01 77) 23 46 130
Bei der Planung eines Gebäudes müssen bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden, die in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten sind. Maßgebende Vorschriften für das Baurecht finden Sie im Baugesetzbuch, in der Baunutzungsverordnung, in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg, in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung und in Spezialvorschriften (zum Beispiel wasserrechtliche Vorschriften).
Hinweis: Da das Baurecht ein sehr komplexer Bereich ist, sollten Sie sich unbedingt mit einem Architekten beraten und Kontakt mit den zuständigen Ämtern, vor allem mit dem Bauamt, wenn erforderlich, auch mit anderen Stellen (zum Beispiel Wasserbehörde) aufnehmen. Bei diesen Stellen erfahren Sie, welche Vorschriften Sie bei Ihrem Vorhaben beachten müssen.
Welche Vorschriften bei einem Bauvorhaben zu beachten sind, hängt immer vom konkreten Grundstück und dem geplanten Bauvorhaben ab.
Die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) regeln im Wesentlichen die Bebaubarkeit des Grundstückes (Bauplanungsrecht) und stellen Regeln für die Erstellung von Bauleitplänen auf. Diese Bauleitpläne enthalten beispielsweise Regeln und Vorschriften über
Die BauNVO gilt grundsätzlich für Gebiete, für die ein Bebauungsplan existiert. Außerdem ist sie im Einzelfall auch im unbeplanten Innenbereich in Bezug auf die Art der Nutzung anzuwenden.
Die Vorschriften der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und der Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO) regeln, wie im Einzelnen gebaut werden darf (Bauordnungsrecht). Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. So definiert das Bauordnungsrecht unter anderem, was ein Gebäude ist, teilt Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen ein, regelt die Abstandsflächen, allgemein die Brand- und Betriebssicherheit sowie die Nutzbarkeit von baulichen Anlagen. Außerdem enthalten die bauordnungsrechtlichen Vorschriften Regelungen zur Verkehrssicherheit, zur Barrierefreiheit und zur Erforderlichkeit von Stellplätzen und privaten Kinderspielplätzen.
Quelle und ©: Service BW
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Fachbereich 2 / Bauordnung / Zimmer 2.05 Außenstelle Hildastraße 12
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Fachbereich 2 / Bauverwaltung / Zimmer 1.05 Außenstelle Hildastraße 12
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