Heiraten in Hemsbach
"Die schönsten Erinnerungen sammelt man immer zu zweit." (Luise Rinser)
Machen Sie Ihren besonderen Tag in Hemsbach zu einem unvergesslichen Erlebnis. Wir bieten Ihnen für Ihre Heirat einen wunderbaren Rahmen – trauen Sie sich!
Trauungen im Standesamt
Die Trauungen finden je nach Anzahl der Personen im Turmzimmer des Rathauses, Schlossgasse 41 (bis 20 Personen), in der Ehemaligen Synagoge, Mittelgasse 16 (bis 70 Personen und nach Verfügbarkeit), oder im Trausaal des Alten Rathaus, Bachgasse 7 (bis 100 Personen), statt.
Das modern renovierte Turmzimmer ist der ideale Raum für die kleinere Gruppe und ermöglicht dabei einen schönen Ausblick über den historischen Ortskern. Die Ehemalige Synagoge bietet, gerade auch mit ihrem schönen Innenhof, ein besonderes Ambiente. Der Trausaal im Alten Rathaus ist sehr gut für eine größere Anzahl von Gästen geeignet. Hier ist auch Raum für die besondere Gestaltung Ihrer Trauung.
Für private Sektempfänge am Rathaus sowie an der Ehemaligen Synagoge wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Die Anträge erhalten Sie im Standesamt.
Böhm, Birgit
Fachbereich 3 / Standesamt / Zimmer E.01 / Außenstelle Alleestraße 14/B
Tel.: (0 62 01) 7 07 - 63
Fax: (0 62 01) 7 07 - 66 63
Sprechzeiten im Standesamt
Montag - Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Anfragen für eine Eheschließung durch Herrn Bürgermeister Jürgen Kirchner stellen Sie bitte über das Sekretariat des Bürgermeisters unter Tel. (06201) 707-21.
Zu den Öffnungszeiten kann nach Vorlage der nötigen Unterlagen die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte im Standesamt, da diese von Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit etc.) abhängig sind. In der Regel ist die Anwesenheit beider Partner erforderlich.
Vor Beurkundung des Antrages auf Eheschließung können Eheschließungstermine nicht verbindlich vergeben werden. Der beurkundete Antrag ist sechs Monate gültig, so dass sich in diesem Zeitraum sicherlich ein Wunschtermin finden lässt.
Formulare & Anträge
Welche Aufgaben hat das Standesamt denn eigentlich noch?
Im Standesamt werden beurkundet:
- Geburten
- Eheschließungen
- Änderung von Lebenspartnerschaft in Ehe
- Nachbeurkundungen von Geburten und Eheschließungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland
- Sterbefälle
- Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft, Zustimmungen zu diesen Erklärungen
- Erklärungen zu Namensänderungen : Ehenamen, Voranstellungen oder Anfügungen eines früheren Namens zum Ehename, Widerruf vorangestellter oder angefügter Namen, Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, Erklärungen zur Namensführung eines Kindes, Einbenennung eines Kindes, Erklärungen zur Namenswahl nach Art. 48 EGBGB, Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Art. 47 EGBGB oder nach § 94 Bundesvertriebenengesetz.
- Austritt aus Religionsgemeinschaften
Außerdem bearbeitet das Standesamt:
- Nachlassgerichtliche Erhebungen bei Sterbefällen zur Beantragung eines Erbscheines beim Nachlassgericht
- Anträge zu öffentlich-rechtlichen Namensänderungen zur Vorlage bei der Namensänderungsbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
- Auskünfte und Einsicht in Register und Sammelakten
- Auskünfte und Einsicht in das Personenstandsarchiv (ab 1870) der Stadt Hemsbach
- Entgegennahme und Prüfung namensrechtlicher Erklärungen im Ausland
Sie erhalten im Standesamt folgende Nachweise und Bescheinigungen:
- Ehefähigkeitszeugnis (zur Eheschließung deutscher Staatsangehöriger im Ausland)
- Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden
- Bescheinigung über Namensänderung
- Begl. Abschriften aus den Registern (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)
- Begl. Abschriften aus dem Personenstandsarchiv der Stadt Hemsbach
Heiraten in Hemsbach
Informationen zu Eheschließungen
Von den Örtlichkeiten und deren Ausstattung über die Kosten bis hin zum ersehnten Tag der Eheschließung: Alle wichtigen Informationen rund ums "Heiraten in Hemsbach" haben wir in einem Flyer für Sie zusammengefasst.