A005/2022 – Überfraktioneller Antrag zu den Sperrzeiten der Außengastronomie
Überfraktioneller Antrag zu den Sperrzeiten der Außengastronomie
Ansprechpartner: | Maschur, Sven |
zuständiger Fachbereich: | 3 |
Antragsdatum: | 29.06.2022 |
Antragsteller: | überfraktionell |
Eingangsdatum: | 11.07.2022 |
in Sitzung vorgelegt: | 25.07.2022 |
in Sitzung beraten & beschlossen: | - |
Bearbeitungsstand: | erledigt |
Bemerkung: | - |
Antrag auf Umsetzung der Rechtsverordnung:
Wir beantragen die Umsetzung der Verordnung und die Erteilung von Konzessionen für die Außenbewirtschaftung von Schank- und Speisegaststätten wie folgt:
Donnerstag bis Samstag: Sperrzeit 23.00 - Ausschank bis 22.30 Uhr
GR 25.07.2022 - TOP 4)
Bearbeitungsstand:
Der Antrag ist überholt. Die Sperrzeiten werden auf 23:00 Uhr angepasst. Es wird auf die Informationsvorlage unter Tagesordnungspunkt 10 verwiesen.
GR 25.07.2022 - TOP 10) Informationsvorlage
Im Zuge der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat die Stadt Hemsbach die Rechtsverordnung zur Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Schank- und Speisegaststätten im Stadtgebiet Hemsbach erlassen.
Diese Rechtsverordnung sieht für den Zeitraum der Weltmeisterschaft 2006 vor, dass Gastronomen im Außenbereich die Sperrzeit für die Betriebsfläche auf 24:00 Uhr verkürzen können. Darüber hinaus erlaubt die Rechtsverordnung den Gastronomen im Außenbereich ihre Sperrzeit generell auf 23:00 Uhr zu verkürzen.
Über die Gaststättenkonzessionen wurde bisher die Sperrzeit im Außenbereich auf 22:00 Uhr festgesetzt. Mittlerweile haben die Gastronomen Anträge gestellt die Sperrzeit auf 23:00 Uhr zu verkürzen. Dieser Rechtsanspruch, resultierend aus der Rechtsverordnung der Stadt Hemsbach zur Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Schank- und Speisegaststätten im Stadtgebiet Hemsbach vom 22.05.2006, ist durch die Stadt Hemsbach zu bedienen.
Entsprechend den Anträgen wird die Rechtsverordnung auf alle antragstellenden Gastronomen mit Datum vom 14.07.2022 angewandt. Entsprechende Änderungen in den Gaststättenkonzessionen werden vorgenommen.
Mit der Verkürzung der Sperrzeit auf 23:00 Uhr entsteht natürlich eine größere Verantwortung der Gastronomen gegenüber den Anwohnern. Ab 22 Uhr sind verschärftere Immissionsrichtwerte zu beachten. Diese verschärften Immissionsrichtwerte hat der Betreiber der Außengastronomie zwingend zu beachten damit eine Gefährdung der Nachtruhe der Anwohner ausgeschlossen werden kann.