Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

A017/2020 - Pachtverträge städt. Einrichtungen

Die Fraktion PRO HEMSBACH stellt den Antrag, den Gemeinderat bezüglich „Pachtverträge mit den Alleinnutzer“ von städtischen Einrichtungen umfassend zu informieren und dadurch Transparenz herzustellen.

Im Teil II der Vereinsförderrichtlinien ist die „Überlassung von Sportanlagen, Hallen, Sälen und Übungsräumen geregelt. Der Unterpunkt 4 a und 4 b regelt dies für Vereine, welche die städtischen Einrichtungen alleine nutzen.

Städtische Einrichtungen nutzen alleine:

1. Die Penguin Tappers des TV Hemsbach in den Räumlichkeiten des Sportcenters.
2. Der Kegelverein Hemsbach in den Räumlichkeiten des Sportcenters.
3. Die SG nutzt alleine, Räumlichkeiten zum Umkleiden der Fußballer, das Vereinshaus, die große Kunstrasenfläche und die Flutlichtanlagen.
4. Der Budo Club hat in der Turnhalle der Schillerschule das UG als alleiniger Nutzer

Zur Schaffung von Transparenz benötigt der GR folgende Informationen:

1. Wie hoch sind die marktüblichen Entgelte für die Sporträume im Sportcenter, für die beiden Häuser (Umkleide und Vereinshaus) auf dem Sportgelände, für das Großspielfeld, für das Dojo im Sporthallengebäude der Schillerschule
2. Wie viel qm dieser Einrichtungen stehen jeweils den 4 Vereine zur alleinigen Nutzung zur Verfügung?
3. Wie hoch sind die Nebenkosten für diese drei Einrichtungen im Einzelnen?
a: Wasser – und Abwasserkosten
b: Stromkosten
c: Stromkosten der Flutlichtanlage
d: Pflegekosten des Großspielfeldes, e: Müllgebühren, f: Reinigungskosten der Gebäude/ Räumlichkeiten?
4. Wie werden im Einzelnen diese Nebenkosten abgerechnet für die vier Vereine?

Ansprechpartner: Schork, TobiasRößling, Bertram
zuständiger Fachbereich: FB 1 / FB 2
Antragsdatum: 10.12.2020
Antragsteller: Pro Hemsbach
Eingangsdatum: 11.12.2020
in Sitzung vorgelegt:  
in Sitzung beraten & beschlossen:  
Bearbeitungsstand: erledigt

Bemerkung

Antrag (.pdf)

Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten die entsprechenden nichtöffentlichen Unterlagen zur Information.