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Bebauungsplan Nr. 76 „Besenäcker Hinterrot – 3. Änderung“
Bauleitplanung Stadt Hemsbach Bebauungsplan Nr. 76 „Besenäcker Hinterrot – 3. Änderung“ Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 „Besenäcker Hinterrot – 3. Änderung“ beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die er-neute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt wird. Stellungnahmen können in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit abgesehen. Weiterhin wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfüg-bar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.