A003/2019 - Neuberechnung Elternbeiträge
Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, eine Neuberechnung der Elternbeiträge mit dem Ziel einer gerechteren Kostenbeteiligung in Abhängigkeit zum Brutto-Jahreseinkommen (Soziale Staffelung). Dabei ist eine Erweiterung der Einkommensstaffelung bis zu 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen vorzunehmen.
Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Kinderbetreuung zahlen Eltern Elternbeiträge. Diese Beiträge sind einkommensabhängig gestaffelt. Diese Staffelung ist sinnvoll und soll (zunächst) beibehalten werden. Die erste Bemessungsgrenze liegt bei 20.000 Euro, letze 50.000 Euro. Bezieher/innen von Einkommen über 50.000 Euro werden mit einem gleichhohen Beitrag herangezogen, unabhängig davon, wie hoch die Überschreitung ist. Das führt zu einer prozentualen Ungleichbehandlung zu Lasten von Geringverdiener/innen. Daher ist eine Neuberechnung der Elternbeiträge erforderlich. Diese muss zum Ziel haben, die unteren Einkommensgruppen zu entlasten und die höheren Einkommensgruppen angemessener heranzuziehen.
Solange sich die Landesregierung der Finanzierung der Gebührenfreiheit aus Landes- bzw. Bundesmitteln verschließt und Gebühren für die Kinderbetreuung erhoben werden müssen, sollen diese zumindest gerechter gestaltet sein.
Ansprechpartner: | Schork, Tobias |
zuständiger Fachbereich: | FB 1 |
Antragsdatum: | 12.05.2019 |
Antragsteller: | SPD |
Eingangsdatum: | 15.05.2019 |
in Sitzung vorgelegt: | 22.07.2019 |
in Sitzung beraten & beschlossen: | |
Bearbeitungsstand: | in Bearbeitung |
Bemerkung
Antrag (.pdf)
Der Antrag wird in die Sitzung des Kuratoriums Kindergärten am 28.10.2021 verwiesen.