Öffnungszeiten Bürgerbüro

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14.00 - 17.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 19.00 Uhr  

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
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Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

Klimaschutz

KLiBA-Energieberatung – ein Service der Stadt Hemsbach

Was Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mietperson beim Energiesparen tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Initialberatung von der KLiBA. Sie ist eine erste Orientierungshilfe und hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen:

  • energetische Altbaumodernisierung
  • Neubau oder Sanierung zum Energieeffizienzhaus oder Passivhaus
  • Heizungserneuerung, Erfüllung EWärmeG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024
  • Einsatz von erneuerbaren Energien, Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
  • Stromsparmaßnahmen
  • Förderung und Zuschuss durch KfW, BAFA, Land und Kommune

Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KLiBA können Sie kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Damit lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Jürgen Jordan  –  für Sie kostenlos und unverbindlich.

Interessierte können unter der Telefonnummer 06221 99875-0 (KLiBA) einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung im Rathaus Hemsbach am Donnerstag, 11. April oder 25. April, zwischen 16 und 18 Uhr. Dieser Service ist eine kostenfreie Leistung der Kommune!

Nachhaltig unterwegs

Auch der Elektromobilität wird eine hohe Relevanz zugesprochen, wenn es darum geht, den Straßenverkehr klimafreundlicher zu gestalten. Denn gerade der Verkehr ist für knapp 20 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Werden Autos mit Verbrennungsmotoren durch Elektroautos und/oder durch (Elektro-)Fahrräder ersetzt, führt dies zu saubererer Luft und weniger klimaschädlichen Emissionen.

Doch die Anschaffung eines Elektroautos, die Errichtung einer Wallbox oder die Beantragung von Fördermitteln kann Fragen aufwerfen. Wie auch bei der Energieberatung der KLiBA können sich Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen rund um das Thema Elektromobilität informieren und sich mit ihren Anliegen an die KLiBA wenden.

Das KLiBA-Team Elektromobilität steht Ihnen gerne beratend zur Seite! Telefon 06221 99875-32/-33, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Elektromobilitätsberatung in der KLiBA – kompetent und individuell

Heidelberg, 26. März 2024. Sie interessieren sich für Elektromobilität oder planen sich ein Elektroauto anzuschaffen? Sie möchten mehr über private und öffentliche Lademöglichkeiten erfahren oder haben Fragen zu möglichen Förderungen beim Umstieg auf Elektromobilität?

Das Team Elektromobilität der KLiBA – Jessica Skowron und Bernhard Bruch – berät und informiert Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter gerne zu Ihrem individuellem Anliegen rund um das Thema Elektromobilität.

Ab April 2024 lädt die KLiBA einmal im Monat – fortlaufend alle 4 Wochen montags von 9 bis 10 Uhr sowie mittwochs von 15 bis 16 Uhr – zu einer Beratung zum Thema Elektromobilität auch in die Räumlichkeiten der KLiBA ein.

Gerne bündeln wir bei hoher Nachfrage zu einzelnen Beratungsstunden Anfragen mehrerer Interessierten, um Sie auch miteinander in einen Austausch treten zu lassen und Sie gegenseitig von Ihren Erfahrungen und Herausforderungen profitieren zu lassen. Die Beratungsstunde gibt ausreichend Raum für alle Ihre Fragen.

Kommende Termine:

  • Montagmorgens von 9 bis 10 Uhr am 8. April, 6. Mai, 3. Juni, 1. Juli, 29. Juli, 26. August, 23. September, 21. Oktober, 18. November und 16. Dezember 2024.
  • Mittwochnachmittags von 15 bis 16 Uhr am 10. April, 08. Mai, 05. Juni, 3. Juli, 31. Juli, 28. August, 25. September, 23. Oktober, 20. November und 18. Dezember 2024.

Wir freuen uns auf Sie! Bitte melden Sie sich bis einen Werktag vor dem Termin telefonisch unter der Nummer 06221 99875-0 oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

Kreisforstamt: Was ist los im Hemsbacher Walddistrikt „Kreuzberg“? Förster Philipp Lambert erklärt die Baumfällungen

Einigen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern sind sie sicherlich schon aufgefallen: die kahlen Stellen im Waldrandbereich im Stadtwald Hemsbach, Distrikt „Kreuzberg“, und die dazugehörigen Holzpolter. Es wurden vor allem Esche, Bergahorn und Buche eingeschlagen, weil die Bäume krank waren, teilt das Kreisforstamt mit. Die Eschen zeigten starke Schäden in der Krone und am Stamm durch das Eschentriebsterben, die Bergahorne waren von der Rußrindenkrankheit befallen und die Buchen hatten starke Dürreschäden.

Dieser Waldbereich ist kein leichtes Terrain für das Baumwachstum, sie sind dort direkt der Sonne ausgesetzt und der Bodenwasserspeicher ist begrenzt. Sogar relativ resistent geglaubte Baumarten wie Kirsche und Robinie sehen dort kränklich aus. „Es ist kein schönes Bild, das sich aktuell auf der Hiebsfläche zeigt, das entspricht eigentlich nicht meiner Vorstellung von einer naturnahen und auf die Waldpflege ausgerichteten Forstwirtschaft“, bedauert Förster Philipp Lambert den starken Einschlag. „Aber durch die starken Schädigungen der Bäume standen wir vor der Wahl, die Stämme entweder jetzt noch zu ernten, oder zum Verfall im Wald zu lassen.“

Letzteres war für Förster Lambert jedoch an dieser Stelle keine wirkliche Option. In dem Waldbereich kreuzen sich mehrere Wege, ein Waldpavillon steht am Waldrand und hier sind viele Erholungssuchende unterwegs. Langfristig wäre das Risiko mit so vielen absterbenden Bäumen also zu groß gewesen. Zudem ist ein Großteil des Holzes noch stofflich nutzbar und wurde an ein im hessischen Wald-Michelbach gelegenes Sägewerk verkauft.

Kranke Bäume werden noch sinnvoll verwertet

Dort werden aus dem Holz Bretter für Holzfußböden oder Treppen geschnitten, auch Schreiner und Musikinstrumentenbauer bestellen auf das richtige Maß gesägtes Holz bei dem vergleichsweise kleinen Betrieb. Das Holz, das nicht mehr für solche hochwertigen Verwendungen gesägt werden kann, wird an die lokale Bevölkerung als Brennholz verkauft. „So werden die kranken Bäume wenigstens noch sinnvoll genutzt“ begründet Lambert seine Entscheidung gegen das Nichtstun an dieser speziellen Stelle. Hoffnung auf eine Genesung der befallenen Bäume gibt es beim Eschentriebsterben, der Rußrindenkrankheit und auch bei starken Kronenschäden durch Dürre übrigens nicht.

Durchzogen wird die Hiebsfläche von einem Band an alten knorrigen Eichen, die sehr vital aussehen und beim Holzeinschlag nicht angetastet wurden. Sie können ein Hinweis sein auf ein Waldbild, wie es sich in der Zukunft auf der Fläche einstellen könnte. Lambert möchte erstmal keine jungen Bäumen anpflanzen, sondern abwarten, was die Natur auf der Fläche selbständig wachsen lässt. „Es stehen schon einige junge Feldahorne, Elsbeeren und Linden in den Startlöchern. Vermutlich wird sich hier ein Waldsaum mit niedriger wachsenden Bäumen etablieren, der besser an die trocken-warmen Verhältnisse angepasst ist“, hofft der Förster auf eine schnelle Wiederbewaldung.

Bildinformationen (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): Diese stark geschädigten Stämme sind nicht mehr als Sägeholz verwendbar.

Am 15. und 16. Juni: Vierte Runde des Hof- und Garagenflohmarkts

Kleine und große Schätze von ihrem Keller- oder Dachboden-Dasein befreien oder selbst auf Schnäppchenjagd gehen? Am Wochenende des 15. und 16. Juni ist das möglich, nämlich beim vierten Hof- und Garagenflohmarkt der Stadtgestalterei-Projektgruppe „Netzwerk Müllvermeidung“. Jeweils zwischen 10 und 16 Uhr können alle Hemsbacherinnen und Hemsbacher wieder ihre Keller-, Dachboden- und Garagenfunde anbieten.

Dabei hat der Flohmarkt auch noch zwei schöne Nebeneffekte: Zum einen kommen Menschen zusammen, plaudern und tauschen sich aus. Zum anderen ist ein Flohmarkt auch ein sehr gutes Beispiel für Nachhaltigkeit: Gegenstände wechseln den Besitzer anstatt in der Mülltonne zu landen. Dinge weiterzugeben oder zu verkaufen, um ihnen ein weiteres sinnvolles Leben zu schenken, schont Ressourcen, Umwelt und natürlich auch den eigenen Geldbeutel.

Wer an einem oder beiden Tagen seine Dinge verkaufen möchte, kann sich auf der Website hofflohmarkt.stadtgestalterei.de kostenlos registrieren. Die Anmeldung wird automatisiert über ein Anmeldetool abgewickelt, bei dem alle Teilnehmenden angeben können, ob sie an einem oder beiden Tagen je von 10 bis 16 Uhr verkaufen wollen. Auch Verkaufskategorien könnten ausgewählt werden. Auf einer Karte werden alle Verkaufsstellen sichtbar. Alle interessierten Flohmarktgänger finden auf dieser Seite ebenso eine Karte mit Verkaufsstellen und dem Warenangebot.

Für die Teilnehmer ist es wichtig zu wissen, dass nur auf dem eigenen Grundstück bzw. nach Absprache mit der Hausverwaltung auf dem Grundstück der Mietadresse verkauft werden darf. Gehwege müssen zu jeder Zeit freigehalten werden. Jeder Teilnehmer ist selbst Veranstalter und haftet somit auch selbst für den Verkaufsstand. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt.

Die Stadt Hemsbach und die Projektgruppe freuen sich über zahlreiche Anmeldungen, hoffen auf gutes Wetter und viele Begegnungen.

Info: Vierter Hof- und Garagenflohmarkt in Hemsbach am 15. und 16. Juni jeweils von 10 bis 16 Uhr. Anmeldungen unter hofflohmarkt.stadtgestalterei.de.

Auf dem Friedhof werden wieder Blumenzwiebeln gesammelt

Bitte nicht mehr wegwerfen: Wer dieser Tage nach der Blüte die Zwiebeln von Hyazinthen, Narzissen, Tulpen und Co. ausgräbt, kann diese jetzt spenden. Auf dem Friedhof hat die Stadt Hemsbach auch jetzt wieder wie im Vorjahr insgesamt sieben Blumenzwiebel-Sammelstellen eingerichtet und dort Körbe bereitgestellt, in die man die Zwiebeln legen kann statt sie zu entsorgen.

Denn das muss nicht sein, handelt es sich doch um mehrjährige Pflanzen. Ausgegraben und gelagert, können die Zwiebeln im kommenden Herbst erneut eingepflanzt werden. Im Frühjahr treiben sie dann wieder aus, entfalten ihre Blütenpracht und bieten besonders stark gefährdeten, früh schlüpfenden Wildbienen eine wichtige Nahrungsquelle. Blumenzwiebelspenden erfreuen also nicht nur den „Nächstverwerter“, sondern leisten einen aktiven Beitrag zum Natur- und Artenschutz.

Frühlingsmarkt und Pflanzentauschbörse am 16. Mai

Die gespendeten Blumenzwiebeln stehen dann am 16. Mai auf dem Hemsbacher Bauernmarkt zur Mitnahme für alle bereit. Der regelmäßige Bauernmarkt am Rathaus wird nämlich an diesem Donnerstag, 16. Mai, auch wieder ergänzt durch den Frühlingsmarkt der Stadtgestalterei und der Pflanzentauschbörse des Obst-, Wein- und Gartenbauvereins Hemsbach e. V. Landwirte können kostenlos Verkaufs- oder Informationsstände errichten oder über ihre Hofverkaufsstellen informieren.

Novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – so viel Geld vom Staat gibt es künftig

Ab dem 27. Februar 2024 können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wieder Anträge für die finanzielle Förderung von Heizungsanlagen stellen: Neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen, werden künftig mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für die eigengenutzte Wohneinheit. Für den Heizungstausch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus sind daher bis zu 21.000 Euro Förderung drin. Für Holzheizungen mit besonders wenig Staubemissionen kommt noch ein Bonus von pauschal 2.500 Euro hinzu. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die KLiBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin.

Die Förderbausteine sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Wer im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien anschafft, erhält künftig eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Entscheidet man sich für eine Wärmepumpe, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet, bekommt man einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkten. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Bruttoeinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, können mit weiteren 30 Prozent Zuschuss rechnen, dem sogenannten Einkommens-Bonus.

Grundförderung plus Einkommens-Bonus plus Klimageschwindigkeits-Bonus

Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen, die ihre ineffiziente Heizung innerhalb der nächsten vier Jahre austauschen, erhalten zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Konkret gibt es den Bonus, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird oder beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Um den Bonus für eine neue Biomasseheizung zu bekommen, muss diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe ergänzt werden. Das vermeidet das Verbrennen von Biomasse im Sommer.
Der Bonus ist ebenfalls nur für selbstgenutztes Eigentum vorgesehen, Vermieterinnen und Vermieter können ihn nicht nutzen. Der Bonus sinkt ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte ab.

2.500 Euro für Biomasseheizungen, die wenig Staub ausstoßen

„Die Zuschüsse lassen sich addieren, es gilt jedoch eine Höchstgrenze von 70 Prozent“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Eine Ausnahme gibt es für Holzkessel, die nicht mehr als 2,5 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen: Hier kommt zusätzlich ein Zuschuss von pauschal 2.500 Euro hinzu. Die maximale Förderhöhe für ein Einfamilienhaus liegt daher bei 23.500 Euro, der Höchstbetrag bei der Heizungsförderung.“
Bei Mehrparteienhäusern gibt es abweichende Förderregeln. Für die erste Wohneinheit innerhalb solcher Gebäude liegen die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch bei 30.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es noch jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten sind es jeweils 8.000 Euro. Die maximalen förderfähigen Kosten für ein beispielhaftes Mehrparteienhaus mit zehn Wohneinheiten betragen daher insgesamt 137.000 Euro – 30.000 plus fünfmal 15.000 plus viermal 8.000 Euro.

Welche Heizungen gefördert werden

Die förderfähigen Heizsysteme sind der Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung, eine Brennstoffzellenheizung sowie eine automatisch betriebene Pellet- oder Scheitholzheizung. Auch Solarthermie-Anlagen werden gefördert, als alleinige Heizungstechnologie reichen sie aber nicht aus, um die vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien zu erfüllen. Wichtig zu wissen: „In Wärmenetzgebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird ausschließlich der Anschluss an das Wärmenetz und nicht die Errichtung von Einzelheizungen gefördert“, erklärt Dr. Klaus Keßler, Geschäftsführer der KLiBA. „Dies betrifft derzeit zwar noch wenige Gebiete, könnte aber künftig an Bedeutung gewinnen.“
Nicht gefördert werden reine Gas- und Ölheizungen. Bei Hybridheizungen gibt es künftig nur noch eine finanzielle Unterstützung für den erneuerbaren Teil. Die Kombination Gasheizung und Wärmepumpe erhält also nur noch einen Zuschuss für die Wärmepumpe.

Neues Verfahren: Erst Vertrag, dann Antrag, dann Umsetzung

Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Dies war zuvor erst nach der Förderzusage möglich. Der Vertrag muss durch eine entsprechende Klausel rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird. Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das geplante Datum der Umsetzung enthält. Damit sollen Antragsstellungen auf Vorrat verhindert werden.
Die Heizungsförderung wird in den meisten Fällen über die Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Seit dem 1. Februar 2024 können sich Eigentümerinnen und Eigentümer im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, wenn sie für ein konkretes Vorhaben einen Antrag stellen möchten. Die KLiBA empfiehlt: Für eine gewisse Übergangszeit kann man bereits jetzt mit dem Heizungstausch starten, bevor der Förderantrag gestellt ist. Der Förderantrag zu den neuen Konditionen wird dann einfach nachträglich gestellt. Bis dahin muss auch keine entsprechende Klausel im Vertrag mit dem Fachunternehmen enthalten sein. Diese Sonderregelung ist befristet und gilt nur für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Das soll sicherstellen, dass man auch vor dem 27. Februar von den Zuschüssen profitieren kann. Nach Ablauf der Übergangsregelung müssen Förderanträge vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Dann ist die auflösende oder aufschiebende Bedingung in dem Vertrag Pflicht.

Weitere Einzelmaßnahmenförderung

Für weitere Effizienzmaßnahmen gibt es ebenfalls Zuschüsse, beispielsweise für die Dämmung der Gebäudehülle und den Einbau einer Lüftungsanlage. Der Fördersatz beträgt weiterhin bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommen fünf Prozentpunkte Bonus hinzu. Die bis zu 20 Prozent Förderung gelten auch für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, wie beispielsweise den hydraulischen Abgleich. Bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt die Förderung sogar 50 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen können addiert werden.
Ist nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden, unterstützt ein neu eingeführter Ergänzungskredit über 120.000 Euro je selbstgenutzter Wohneinheit die Finanzierung. Der Staat senkt zusätzlich die Zinsen um maximal 2,5 Prozent für diejenigen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, deren zu versteuerndes Einkommen 90.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Der Förderkredit wird nach Vorlage einer Zuschusszusage (KfW) beziehungsweise eines Zuwendungsbescheids (BAFA) über die Hausbank beantragt.

Förderung auch im Rahmen einer Komplettsanierung

Auch im Rahmen einer Komplettsanierung auf das energetische Niveau eines Effizienzhauses gibt es für neue Heizungen Geld vom Staat. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung beträgt unverändert maximal 45 Prozent. Hier liegen die förderfähigen Kosten bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 67.500 Euro Förderung gibt es hier also je Wohneinheit. Alternativ zur Einzelmaßnahmenförderung über die KfW oder BAFA ist auch weiterhin die steuerliche Begünstigung nach Einkommenssteuerrecht möglich. Die Steuerlast sinkt dann über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, was bei maximal anrechenbaren Kosten von 200.000 Euro insgesamt 40.000 Euro Steuervorteil bringt.
Die BEG-EM-Förderrichtlinie ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Mehr Infos: Tel.: 06221 99875-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Foto: Gülay Keskin

Energieberatung der KLiBA – ein Service Ihrer Stadt!

Im Auftrag der Stadt Hemsbach berät die KLiBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende kostenfrei zum Thema Energie, Energieeinsparungen, Energieeffizienz und Klimaschutz.

Sie ist eine erste Orientierungshilfe und hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen:

  • energetische Altbaumodernisierung
  • Neubau oder Sanierung zum Energieeffizienzhaus oder Passivhaus
  • Heizungserneuerung, Erfüllung EWärmeG und Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024
  • Einsatz von erneuerbaren Energien, Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
  • Stromsparmaßnahmen
  • Förderung und Zuschuss durch KfW, BAFA, Land und Kommune

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Jürgen Jourdan – für Sie kostenfrei und unverbindlich. Interessenten können unter der Telefonnummer (06221) 99875-0 einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung im Rathaus Hemsbach, alle zwei Wochen donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr.

KLiBA
Wieblinger Weg 21
69123 Heidelberg
Telefon (06221) 99875-0
www.kliba-heidelberg.de.

Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Stadt!

Klimawandel im urbanen Raum: Hemsbach wird grüner

Der Klimawandel hinterlässt nicht nur in der Natur, sondern selbstverständlich auch im urbanen Raum seine Spuren: Nach den zurückliegenden heißen und trockenen Jahren mussten im Hemsbacher Stadtgebiet etwa 40 Bäume, die bereits abgestorben waren, gefällt werden. Doch wo immer es möglich war, sorgten Verwaltung und Bauhof für eine Ersatzbepflanzung – auch an Standorten, die bisher „baumlos“ waren. Summa summarum werden bis Ende des Jahres tatsächlich 65 Bäume neu gepflanzt sein.

Baumpflanzungen

In Sachen Sorten galt es, möglichst hitze- und trockenheitsresistente Bäume, wie beispielsweise Hopfenbuchen, Mehlbeeren, Winter-Linden, Amberbaum und Ahorn, in den Boden zu setzen. Gebot der Stunde ist zwar, den Klimawandel auszubremsen, doch ebenso müssen Maßnahmen zur Klimaanpassung ergriffen werden. In diesem Sinne wurde auch die Standortwahl getroffen. Das Hauptaugenmerk lag deshalb zum einen auf öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Spielplätzen, wo es an Beschattung fehlte – so im Kindergarten Regenbogenland, am Spielplatz in der Berliner Straße und auf der „alla hopp!“-Anlage. Zum anderen sollten Verkehrsräume „grüner“ gestaltet werden, weshalb entlang der Hüttenfelder und in der Bray-Sur-Seine-Straße gepflanzt wurde.

Entsiegelung

Grüner, bunter und schattiger wird es aber auch im kommenden Jahr. Wie vom Gemeinderat im Juli 2023 beschlossen, werden überall dort, wo es umsetzbar ist, Verkehrsflächen entsiegelt, Grünflächen erweitert und Stadtbäume gepflanzt werden. Die Vorbereitungen, dieses Maßnahmenbündel umzusetzen, sind in vollem Gange: Neue Baumstandorte sowie mögliche Entsiegelungsflächen werden geprüft und erste Planungen ausgearbeitet, damit im kommenden Jahr während der Pflanzperiode mehr Natur in die Stadt kommt und Hemsbach klimafreundlicher macht.

Vorschläge erbeten

Dafür braucht die Stadtverwaltung auch die Mithilfe der Hemsbacherinnen und Hemsbacher: „Wir nehmen gerne Hinweise auf mögliche Baumstandorte und Vorschläge zur Flächenentsiegelung entgegen“, erklärt Thomas Wetzel vom Fachbereich Planung und Technik, „denn gerade dort, wo die Verkehrsfläche sehr beengt und eine Begrünung nicht umsetzbar ist, prüfen wir, ob Baumpflanzungen auf privaten Flächen künftig unterstützt werden können.“

Für Anregungen, Wünsche, Beratung oder Interesse an einer Baumpflanzung stehen Frau Felicitas Hasper (Klimaschutzmanagerin), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 06201/707-34, oder Herr Thomas Wetzel (Grünflächenamt), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.06201/707-67 gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Baumspende der DLRG: „Bäume brauchen wir immer“

Er nennt sich „Gymnocladus dioicus“ – zu Deutsch: Geweihbaum – und seine Blätter werden bis zu 80 Zentimeter groß. Gespendet wurde das „Noch-Bäumchen“, das recht schnell 20 Meter Höhe erreichen kann, von der DLRG-Ortsgruppe Hemsbach und gepflanzt vor einigen Tagen vom Bauhof, und zwar am Wiesensee.

„Bäume brauchen wir immer“, freute sich Rathausmitarbeiter Thomas Wetzel vom Fachbereich Planung und Technik und dankte den Ehrenamtlichen im Namen der Stadt. Und Claus Nadeschdin von der DLRG erzählte, wie es dazu kam: „Wir haben im Juni beim Stadtradeln die Teamwertung gewonnen. Dafür gab’s 150 Euro Preisgeld. Das wollten wir sinnvoll und klimafreundlich investieren.“

Gedacht hatte man zunächst an Solarpaneele für die mobile Einsatzbox, die unter anderem Strom für die Funkgeräte benötigt. „Die Kosten dafür liegen aber im vierstelligen Bereich, das können wir uns nicht leisten.“ Den Wiesensee und die Liegewiese quasi direkt vor der Tür, kam man auf die alternative Idee einer Baumspende – ebenso im Sinne des Klimas.

Der Kontakt zum Rathaus war schnell hergestellt, ein Baum wurde geordert. Gut die Hälfte der Kosten des Baums, der bei 310 Euro liegt, legte die DLRG kurzerhand aus der Vereinskasse drauf, erklärt DLRG-Vorsitzender Frank Buckreuß. Zum Baum selbst wusste Thomas Wetzel noch so einiges zu sagen, so zum Beispiel, dass er im Juni blüht, seine Rispen zehn Zentimeter lang werden und der Geweihbaum – wie der Name schon sagt – eine besonders schöne Wuchsform hat.

Und wie schaut es mit der Klimaverträglichkeit aus? „Er mag sowohl feuchtere als auch trockene Standorte und ist sehr hitzeverträglich.“ Der Geweihbaum ist also eine gute Wahl. Er mag auch gerne alleine stehen, weshalb die Stadt die weiteren fünf Bäume, die der Bauhof im gleichen Zug am Wiesensee zusätzlich in die Erde setzte, in die weitere Nachbarschaft gepflanzt hat.

Eins allerdings fehlt noch: ein edles Schild mit dem Namen des Spenders. Wetzel versprach, das in Bälde nachzuliefern.

Foto (Stadt Hemsbach): Frank Buckreuß, Stefan Dreikluft vom Bauhof, Claus Nadeschdin und Junior Mika freuen sich über den neu gepflanzten Geweihbaum

Trinkwasserbrunnen auf dem Friedhof: Kostenloses Trinkwasser per Knopfdruck

Das Wasser fließt auf Knopfdruck: Ab sofort sollte man sich einen Becher oder ein Glas mit auf den Friedhof nehmen, denn dort sorgt jetzt ein Trinkwasserbrunnen für die notwendige Erfrischung nicht nur an heißen Tagen, und das kostenfrei und für jeden zugänglich. Installiert wurde der Trinkwasserspender bereits Ende August von Mitarbeitern des Bauhofs; er steht am Rand des Weges zur Aussegnungshalle. Nachdem nun auch die mikrobielle Trinkwasseruntersuchung keinerlei Beanstandungen zum Ergebnis hatte, darf sich dort jetzt jede und jeder bedienen.

Der Standort in unmittelbarer Nähe zur Aussegnungshalle ist gut gewählt, ist die Stelle doch eine Art Treffpunkt und bietet schattige Plätzchen zum Verweilen, auch bei Trauerfeiern. Zudem wurde dort bereits Ende Juli eine drei mal drei Meter große Pergola errichtet und darunter drei Bänke in U-Form aufgestellt – übrigens als „Babbelbänke“ gekennzeichnet: Wer dort Platz nimmt, bietet sich zum Reden, Zuhören oder Austausch über „dies und das“ und „Gott und die Welt“ an. An zwei Seiten umsäumt ist die gemütliche Sitzgruppe mit Sträuchern, was für eine gewisse Geborgenheit sorgt.

Und ganz wichtig: „Der Trinkwasserbrunnen ist auch ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des Hitzeaktionsplans der Stadt Hemsbach“, erklärt die städtische Klimaschutzmanagerin Felicitas Hasper. Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen zur Folge – Hitzeperioden inklusive. Auf diese gilt es sich mit verschiedenen Maßnahmen einzustellen, um die Menschen vor UV-Strahlung, möglichen Hitzschlägen und Dehydrierung zu schützen.

„Gerade mit Blick auf die zurückliegenden heißen Sommer möchten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an öffentlich zugänglichen Plätzen Möglichkeiten zum Schutz gegen Hitze anbieten. Hierzu gehören schattige Ruheplätze ebenso wie kostenloses Trinkwasser. Beides haben wir jetzt hier auf dem Friedhof umgesetzt“, freut sich Bürgermeister Jürgen Kirchner. Der Trinkwasserbrunnen auf dem Friedhof werde nicht der letzte sein, verspricht der Rathauschef, derzeit berate man sich über mögliche weitere Standorte. Der Kostenpunkt für einen Trinkwasserbrunnen liegt bei etwa 3.000 Euro.

Dass allen Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden soll, ist übrigens seit Januar gesetzlich als Aufgabe der Daseinsvorsorge festgehalten. Ziel ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten sind daher Teil von Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne, wie Hemsbach sie bereits umsetzt. Denn gewiss ist: Der nächste heiße Sommer wird kommen.

Um die Qualität des Wassers muss sich auch niemand sorgen: Zum einen wird der Brunnen regelmäßig mithilfe einer Zeitschaltuhr automatisch mit Frischwasser gespült, zum anderen wird das Wasser genauso regelmäßig von einem Labor untersucht und anschließend vom Gesundheitsamt kontrolliert. Und natürlich ist der Trinkwasserbrunnen barrierefrei zugänglich und in Blinden- und Brailleschrift gekennzeichnet.

Stadt fördert Stecker-Solaranlagen: Kosten senken und Klima schützen mit Balkonkraftwerken

Die Energiekrise betrifft uns alle. Doch es gibt Möglichkeiten, die „eigenen vier Wände“ krisensicherer zu machen. Beispielsweise durch Solarenergie: Um die Sonne als schier unerschöpfliche Energiequelle zu nutzen, bedarf es nicht gleich einer großen Anlage auf dem Dach. Einen einfacheren Einstieg, um den eigenen Haushalt unabhängiger und im gleichen Zug auch ökologisch nachhaltiger zu machen, bieten sogenannte Stecker-Solaranlagen. Die Stadt Hemsbach fördert ab sofort den Kauf einer solchen „Mini-Solaranlage“ mit 20 Prozent der Anschaffungskosten bzw. maximal 100 Euro.

Was sind Stecker-Solaranlagen?

Stecker-Solaranlagen sind Solarmodule, die beispielsweise an Balkongeländern, an Hausfassaden oder auf (Flach-)Dächern installiert werden können. Diese kleinen Photovoltaiksysteme sind auch bekannt als „Plug & Play-Solaranlagen“ oder „Balkonkraftwerke“. Sie bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Die Leistung ist auf 600 Watt begrenzt.

Stecker-Solaranlagen produzieren Strom ausschließlich für den Eigenbedarf und sind deshalb mit geringem Aufwand zu installieren und zu betreiben. Der erzeugte Strom wird mittels Steckdose ins Haus- bzw. Wohnungsnetz eingespeist. So kann man unkompliziert die Kosten für den im eigenen Haus anfallenden Strom senken und ganz praktisch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Viele Kommunen bieten bereits Förderprogramme für Stecker-Solaranlagen an. Auch die Stadt Hemsbach möchte den Ausbau der Erneuerbaren Energien für mehr Klimaschutz fördern. Mit einem Förderprogramm schafft die Stadt jetzt einen finanziellen Anreiz für den dezentralen Ausbau der lokalen Solarenergie durch die Hemsbacher Bevölkerung.

Diese „Balkonkraftwerke“ sind zwar nicht besonders groß, doch können sie je nach Haushaltsbeschaffenheit und Ausrichtung der Anlage „die in der Regel vorhandene Grundlast decken, also den Energiebedarf beispielsweise für Kühlschränke, Standby-Geräte oder Heizungspumpen“, erklärt Felicitas Hasper, Klimaschutzmanagerin der Stadt Hemsbach.

Autarke Grundversorgung

Und viele kleine Schritte ergeben bekanntlich einen großen: Je mehr der etwa 5.500 Hemsbacher Haushalte ihren Grundbedarf autark durch eine solche Anlage decken, desto weniger muss auf die allgemeine Energieversorgung zurückgegriffen werden. Dadurch würde sich auch der Bedarf an fossilen Brennstoffen reduzieren. „Für die Stadt bedeutet das, einen wichtigen Bestandteil zur Förderung des Klimaschutzes zu leisten“, so Hasper.

Außerdem sei es wichtig, dass die bereits versiegelten bzw. bebauten Flächen eine zusätzliche Nutzung erfahren und somit sparsamer mit unbebauten Grün- oder landwirtschaftlichen Flächen umgegangen werden kann.

Zur Förderung von Stecker-Solaranlagen hat die Stadt am 1. November 2022 eine Förderrichtlinie in Kraft gesetzt, die festlegt, dass 20 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 100 Euro, von der Kommune übernommen werden. Das Gesamtbudget umfasst 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Personen, die in Hemsbach ein Haus oder eine Wohnung vermieten, mieten oder besitzen. Auch gemeinnützige Vereine, auf die das zutrifft, können einen Antrag stellen.

Das Förderprogramm wird nach einer Erstlaufzeit mit Ablauf des Haushaltsjahres 2023 evaluiert und eine eventuelle Fortsetzung geprüft.

Hier finden Sie die

Für Fragen zur Förderung und zum Antrag steht Ihnen das Sachgebiet ISEK & Klimaschutz unter Tel. (06201) 707-29, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung.

Das Logo der Stadt Hemsbach zeigt zwei Berge stilisiert als Bögen mit dem vier Rittersturm stilisiert als Rechteck und dem Namen Hemsbach
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