Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

  • Stadt Hemsbach

Benutzungsordnung für die Ferienspiele 2026 der Stadt Hemsbach

Stadt Hemsbach
-Rhein-Neckar-Kreis-

Benutzungsordnung für die Ferienspiele der Stadt Hemsbach

gültig ab 01.06.2016
mit Änderungen vom 01.06.2026

 

§ 1 Aufgaben

Die Stadt Hemsbach führt in den Sommerferien die Ferienspiele durch. Die Ferienspiele sind ein Freizeitangebot für Kinder im Schulkindalter von 6 - 12 Jahren, welches sich über 10 Tage erstreckt.

Es werden verschiedene Tagesausflügen angeboten. Die Ferienspiele der Stadt Hemsbach werden vom Personal des Jugendzentrums Hemsbach organisiert und durchgeführt.
Bei den Ferienspielen handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt Hemsbach. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Ferienspiele besteht nicht.

Um teilnehmen zu können, muss ein Kind in jedem Fall so selbstständig sein, dass es nicht ständig eine Einzelaufsicht benötigt. Voraussetzung ist außerdem, dass keine gesundheitlichen Probleme der Teilnahme entgegenstehen.

§ 2 Anmeldung / Abmeldung

Die Anmeldung für die Ferienspiele muss schriftlich erfolgen. Die Aufnahme ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten (100 Plätze) möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Kinder alleinerziehender Eltern werden bevorzugt aufgenommen.

Hemsbacher Schulkinder im Alter von 6 – 12 Jahren können an den Ferienspielen teilnehmen. Kinder die nicht in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können, wenn nicht alle Plätze belegt sind, an den Ferienspielen teilnehmen.

Die Broschüre für die Ferienspiele werden in den Hemsbacher Schulen, Stadt Hemsbach, Online-Plattformen sowie dem Jugendzentrum verteilt.

Die Anmeldung erfolgt über das Programm „Venuzle“. Dort können die Eltern sich registrieren. Im Anschluss werden Ihnen die Anmeldeunterlagen vom Sachgebiet Bildung, Jugend und Familie per E-Mail zugesendet. Diese sind vollständig ausgefüllt innerhalb einer Woche beim Sachgebiet Bildung, Jugend und Familie einzureichen.

§ 3 Ausschluss

Ein Kind kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn es die Arbeit in der Gruppe nachhaltig stört.

§ 4 Angebote

Das Programm der Ferienspiele wird jährlich neugestaltet. Das Programm wird aus der Broschüre der jeweiligen Ferienspiele ersichtlich. Tagesaktuelle Änderungen sind stets vorbehalten.

Für Hemsbacher Schulkinder, die zu den Ferienspielen angemeldet sind, wird zusätzlich eine verlässliche kostenpflichtige Randzeitenbetreuung angeboten, welche werktags die Zeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr abdeckt.

§ 5 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)

Die Elternbeiträge im Jahr 2025 betragen für das erste Kind einer Familie, die in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 121 € und für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, die in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 99 €.

Die Elternbeiträge im Jahr 2025 betragen für das erste Kind einer Familie, die nicht in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 242 € und für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, die nicht in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 198 €.

Für die Jahre 2026 – 2028 gelten die jeweils nachfolgenden Elternbeiträge:

JahrHemsbacher erstes KindHemsbacher jedes weitere KindAuswärtiges erstes KindAuswärtiges jedes weitere Kind
2026 127 104 254 208
2027 133 109 266 218
2028 140 115 280 230

Für die verlässliche Randzeitenbetreuung wird ein Zusatzbeitrag von 50 € pro Kind erhoben.

Eine Rückerstattung des Elternbeitrages bei Nichtteilnahme erfolgt nicht.

Die Bezahlung der Elternbeiträge muss spätestens 10 Werktage vor Beginn der Ferienspiele bei der Stadt Hemsbach erfolgen, ansonsten ist die Teilnahme nicht möglich.

§ 6 Versicherung / Haftung

Die Aufsicht der Betreuungskräfte beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungsgruppe und endet mit dem Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind, spätestens mit dem für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten Betreuungsende. Der Weg von und zu den Ferienspielen fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen.

Die Stadt haftet bei einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit (Personenschäden) im gesetzlichen Umfang. Die Haftung für sonstige Schäden ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Kinder und Jugendliche bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter haften für selbst verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Unfälle, Personen- und Sachschäden, sowie Haftpflichtansprüche Dritter besteht seitens der Stadt Hemsbach kein Versicherungsschutz.

§ 7 Teilnahmebedingungen

Mit Unterschrift und Abgabe der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit dem Folgenden einverstanden:

  1. Das Kind ist gegen Tetanus geimpft.
  2. Das Kind ist kranken- und haftpflichtversichert.
  3. Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass erforderlichen Falls notwendige ärztliche Behandlungen durchgeführt werden.
  4. Über Krankheiten, die besondere Rücksicht oder Maßnahmen erfordern, sowie erforderliche Medikationen werden die Begleitpersonen vorab informiert.
  5. Den Teilnehmern ist das eigenmächtige Entfernen von der Gruppe untersagt.
  6. Bei grober Disziplinlosigkeit bzw. einem schwerwiegendem Verstoß gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen, akuter Krankheit oder einem sonstigen wichtigen Grund, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten für den umgehenden und geeigneten Rücktransport (Abholung) des Kindes zu sorgen. Sollte die Abholung nicht möglich sein oder sollten die Erziehungsberechtigen nicht erreichbar sein, übernehmen die Erziehungsberechtigten unverzüglich alle für den Rücktransport anfallenden Kosten (auch diejenigen für die begleitende Aufsichtsperson).
  7. Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass die Begleitpersonen Aufsichtspflichten wahrnehmen, erforderliche Entscheidungen treffen und schadenabwendende oder mindernde Maßnahmen einleiten dürfen.
  8. Gruppenfotos von Kindern, die während der Ferienspiele gemacht wurden dürfen vom Jugendzentrum für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Foto-CD für die Teilnehmer) genutzt werden.