Benutzungsordnung für die Ferienspiele der Stadt Hemsbach
Stadt Hemsbach
-Rhein-Neckar-Kreis-
Benutzungsordnung für die Ferienspiele der Stadt Hemsbach
gültig ab 01.06.2016
mit Änderungen vom 01.06.2025
§ 1 Aufgaben
Die Stadt Hemsbach führt in den Sommerferien die Ferienspiele durch. Die Ferienspiele sind ein Freizeitangebot für Kinder im Alter von 8 – 11 Jahren, welches sich über 11 Tage inklusive Wochenende erstreckt.
Neben verschiedenen Tagesausflügen umfassen die Ferienspiele auch ein 3 bis 4-tägiges Zeltlager. Die Ferienspiele der Stadt Hemsbach werden vom Personal des Jugendzentrums Hemsbach organisiert und durchgeführt.
Bei den Ferienspielen handelt es sich um eine freiwilliges Angebot der Stadt Hemsbach. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Ferienspiele besteht nicht.
Um teilnehmen zu können, muss ein Kind in jedem Fall so selbstständig sein, dass es nicht ständig eine Einzelaufsicht benötigt. Voraussetzung ist außerdem, dass keine gesundheitlichen Probleme der Teilnahme entgegenstehen.
§ 2 Anmeldung / Abmeldung
Die Anmeldung für die Ferienspiele muss schriftlich erfolgen. Die Aufnahme ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten (120 Plätze) möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Kinder allein erziehender Eltern werden bevorzugt aufgenommen.
Hemsbacher Kinder im Alter von 8 – 11 Jahren können an den Ferienspielen teilnehmen. Kinder die nicht in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können, wenn nicht alle Plätze belegt sind, an den Ferienspielen teilnehmen.
Geschwisterkinder von Teilnehmer/innen können schon mit 7 bzw. noch mit 12 Jahren an den Ferienspielen teilnehmen. Sind 3 Wochen vor Anmeldeschluss noch nicht alle Plätze belegt, können alle Kinder im Alter von 7 bzw. 12 Jahren bei den Ferienspielen angemeldet werden
Anmeldungen für die Ferienspiele werden in den Hemsbacher Schulen verteilt und liegen im Bürgerbüro der Stadt Hemsbach und im Jugendzentrum aus. Die vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare müssen im Bürgerbüro abgegeben werden.
§ 3 Ausschluss
Ein Kind kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn es die Arbeit in der Gruppe nachhaltig stört.
§ 4 Angebote
Das Programm der Ferienspiele wird jährlich neu gestaltet. Das Programm wird aus der Anmeldebroschüre der jeweiligen Ferienspiele ersichtlich. Tagesaktuelle Änderungen sind stets vorbehalten.
Falls durch widrige Wetterbedingungen kein Zeltlager möglich sein sollte, oder das Zeltlager vorzeitig abgebrochen werden muss, wird ein Ersatzprogramm ohne Übernachtung durchgeführt.
Für bis zu 15 Kinder berufstätiger Eltern Hemsbacher Kinder wird eine verlässliche Randzeitenbetreuung angeboten, welche werktags die Zeiten von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr abdeckt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Kinder allein erziehender Eltern werden bevorzugt aufgenommen.
§ 5 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)
Die Elternbeiträge im Jahr 2025 betragen für das erste Kind einer Familie, die in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 121 € und für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, die in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 99 €.
Die Elternbeiträge im Jahr 2025 betragen für das erste Kind einer Familie, die nicht in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 242 € und für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, die nicht in Hemsbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, 198 €.
Für die Jahre 2026 – 2028 gelten die jeweils nachfolgenden Elternbeiträge:
| Jahr | Hemsbacher erstes Kind | Hemsbacher jedes weitere Kind | Auswärtiges erstes Kind | Auswärtiges jedes weitere Kind |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 127 | 104 | 254 | 208 |
| 2027 | 133 | 109 | 266 | 218 |
| 2028 | 140 | 115 | 280 | 230 |
Für die verlässliche Randzeitenbetreuung wird ein Zusatzbeitrag von 50 € pro Kind erhoben.
Eine Rückerstattung des Elternbeitrages bei Nichtteilnahme erfolgt nicht.
Die Bezahlung der Elternbeiträge muss spätestens 10 Werktage vor Beginn der Ferienspiele bei der Stadt Hemsbach erfolgen, ansonsten ist die Teilnahme nicht möglich.
§ 6 Versicherung / Haftung
Die Aufsicht der Betreuungskräfte beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungsgruppe und endet mit dem Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind, spätestens mit dem für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten Betreuungsende. Der Weg von und zu den Ferienspielen fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte.
Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen.
Die Stadt haftet bei einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit (Personenschäden) im gesetzlichen Umfang. Die Haftung für sonstige Schäden ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Kinder und Jugendliche bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter haften für selbst verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Unfälle, Personen- und Sachschäden, sowie Haftpflichtansprüche Dritter besteht seitens der Stadt Hemsbach kein Versicherungsschutz.
§ 7 Teilnahmebedingungen
- Mit Unterschrift und Abgabe der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit dem Folgenden einverstanden:
1. Das Kind ist gegen Tetanus geimpft.
2. Das Kind ist kranken- und haftpflichtversichert.
3. Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass erforderlichen Falls notwendige ärztliche Behandlungen durchgeführt werden.
4. Über Krankheiten, die besondere Rücksicht oder Maßnahmen erfordern, sowie erforderliche Medikationen werden die Begleitpersonen vorab informiert.
5. Den Teilnehmern ist das eigenmächtige Entfernen von der Gruppe untersagt.
6. Bei grober Disziplinlosigkeit bzw. einem schwerwiegendem Verstoß gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen, akuter Krankheit oder einem sonstigen wichtigen Grund, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten auf eigene Kosten für den umgehenden und geeigneten Rücktransport (Abholung) des Kindes zu sorgen. Sollte die Abholung nicht möglich sein oder sollten die Erziehungsberechtigen nicht erreichbar sein, übernehmen die Erziehungsberechtigten unverzüglich alle für den Rücktransport anfallenden Kosten (auch diejenigen für die begleitende Aufsichtsperson).
7. Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass die Begleitpersonen Aufsichtspflichten wahrnehmen, erforderliche Entscheidungen treffen und schadenabwendende oder mindernde Maßnahmen einleiten dürfen.
8. Gruppenfotos von Kindern, die während der Ferienspiele gemacht wurden dürfen vom Jugendzentrum für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Foto-CD für die Teilnehmer) genutzt werden.