Zu den Schadstoffen gehören alle Produkte, die Substanzen enthalten, die die Gesundheit und Umwelt gefährden können, z.B.:
Abbeizer, Abflussreiniger, Backofenspray, Benzine, Farben (außer Dispersions- und Latexfarben), Feuerlöscher, Frostschutzmittel, Lacke, Heizöl, Klebestoffe mit organischen Lösungsmitteln, Laugen, Säuren, Fleckentferner, Pflanzenspritzmittel, Quecksilberthermometer, PU-Schaumdosen.
Darauf sollten Sie achten:
- Die angelieferten Schadstoffe sollten noch in der Originalverpackung und unvermischt mit anderen Stoffen sein, um eine richtige Stoffzuordnung zu ermöglichen.
- Ist die Originalverpackung nicht mehr vorhanden, beschriften Sie die neue Verpackung unbedingt mit der Bezeichnung des eingefüllten Stoffes und dessen Wirkstoff.
- Die Schadstoffe müssen aus Sicherheitsgründen auslaufsicher verpackt sein.
- Pestizide müssen in gut verschlossenen Gebinden angeliefert werden.
- Die einzelnen Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein.
- Wandinnenfarben enthalten keine Schadstoffe und gehören deshalb ausgetrocknet in den Restmüll.
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