A003/2026 - Prüfung Altlasten Schulzentrum
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kirchner, ich/wir stelle/n folgenden Antrag
Die Fraktionen Pro Hemsbach, CDU Hemsbach und FDP Hemsbach stellen folgenden überfraktionellen Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen fachlichen, bautechnischen und finanziellen Prüfungen unverzüglich zu veranlassen, um die offenen Fragen zur Altlastensituation, zur Sanierungsfähigkeit des Bildungszentrums (BIZ) sowie zur Genehmigungsfähigkeit eines möglichen Neubauprojekts abschließend zu klären.
Ziel ist es, noch im Jahr 2026 eine belastbare, rechtssichere und verantwortbare Entscheidung über den zukünftigen Schulstandort treffen zu können. Die Prüfungen sind wirtschaftlich, zielgerichtet und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen.
Den Antrag im genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Anhang.
| Ansprechpartner: | Christopher Wetzel |
| zuständiger Fachbereich: | 2 |
| Antragsdatum: | 09.04.2026 |
| Antragsteller: | CDU, FDP, PH |
| Status: | zurückgezogen |
Klärung der Altlasten-, Sanierungs- und Finanzierungsfragen als zwingende Grundlage für die Standortentscheidung zum Schulzentrum
Überfraktioneller Antrag
Die Fraktionen Pro Hemsbach, CDU Hemsbach und FDP Hemsbach stellen folgenden überfraktionellen Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen fachlichen, bautechnischen und finanziellen Prüfungen unverzüglich zu veranlassen, um die offenen Fragen zur Altlastensituation, zur Sanierungsfähigkeit des Bildungszentrums (BIZ) sowie zur Genehmigungsfähigkeit eines möglichen Neubauprojekts abschließend zu klären.
Ziel ist es, noch im Jahr 2026 eine belastbare, rechtssichere und verantwortbare Entscheidung über den zukünftigen Schulstandort treffen zu können. Die Prüfungen sind wirtschaftlich, zielgerichtet und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Altlastenprüfung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Altlastensituation am Standort des Bildungszentrums unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden sowie - sofern erforderlich - externer Gutachter umfassend und abschließend zu klären.
Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Altlasten befinden sich aktuell im Bereich des BIZ-Gebäudes und des Schulgeländes?
- Welche Altlasten befinden sich im Bereich der Rohrwiesen?
- Welche Maßnahmen wurden beim Bau des BIZ tatsächlich umgesetzt (z. B. Aushub, Abdichtung, Auffüllung, Bodenaufbau)?
- Welche aktuellen Messdaten liegen zu Bodenluft, Grundwasser und Schadstoffen vor?
- Besteht aus Sicht der zuständigen Fachbehörden eine Gefährdung für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte?
2. Statische und bautechnische Untersuchung
Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Ingenieurbüro mit der Untersuchung der statischen und bautechnischen Grundlagen des Bildungszentrums zu beauftragen.
Ziel ist eine fachlich belastbare Bewertung:
- der Gründung und Statik des Gebäudes,
- des baulichen Zustands des Tragwerks,
- möglicher Einschränkungen für eine Sanierung.
3. Projektstudie zur Sanierung (unter Vorbehalt der Sanierungsfähigkeit)
Sofern die grundsätzliche Sanierungsfähigkeit festgestellt wird, wird die Verwaltung beauftragt, eine Projektstudie durch ein unabhängiges Fachbüro erstellen zu lassen.
Diese hat insbesondere zu enthalten:
- den Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen,
- die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit,
- die zu erwartenden Gesamtkosten,
- mögliche Fördermittel,
- eine Einordnung der Sanierungsoption im Vergleich zu den Neubauvarianten.
4. Verbindliche Einschätzung der Kommunalaufsicht
Die Verwaltung wird beauftragt, vor jeglicher Beschlussfassung eine aktuelle, schriftliche und verbindliche Einschätzung der zuständigen Kommunalaufsicht zur Genehmigungsfähigkeit eines Schulneubauprojekts einzuholen und dem Gemeinderat vollständig vorzulegen.
Dabei ist insbesondere darzustellen:
- ob das Vorhaben unter den bestehenden und absehbaren finanziellen Rahmenbedingungen genehmigungsfähig ist,
- ob mit einer Beanstandung eines Gemeinderatsbeschlusses zu rechnen ist,
- unter welchen konkreten Auflagen oder Bedingungen eine Genehmigung erfolgen könnte.
5. Keine Vorfestlegung
Vor Abschluss der genannten Prüfungen sowie der Vorlage der Stellungnahme der Kommunalaufsicht erfolgt keine abschließende Standortentscheidung.
6. Öffentliche Transparenz
Die Verwaltung wird beauftragt, die zuständigen Fachbehörden (insbesondere Gesundheitsamt und Wasserwirtschaftsamt) sowie gegebenenfalls weitere beteiligte Stellen in eine öffentliche Gemeinderatssitzung einzuladen. Dort sind die Ergebnisse der Untersuchungen nachvollziehbar darzustellen und fachlich zu erläutern.
Begründung
Nach rund zehn Jahren Diskussion muss im Jahr 2026 eine endgültige Entscheidung über den Schulstandort getroffen werden. Diese Entscheidung darf jedoch nicht um jeden Preis und nicht ohne belastbare Grundlage erfolgen. Die Variante „Erlenwiesen" ist faktisch ausgeschieden. Die Entscheidung reduziert sich damit auf zwei realistische Varianten:
- Neubau beziehungsweise Erweiterung am Standort Schillerschule,
- Neubau auf dem Sportgelände am BIZ bei gleichzeitiger Sanierung des Schillerschulgeländes.
Gleichzeitig bestehen weiterhin ungeklärte und teils widersprüchliche Aussagen zur Altlastensituation und zur baulichen Substanz des Bildungszentrums. Es ist nicht vertretbar, auf dieser Grundlage eine Entscheidung über ein Projekt in erheblicher finanzieller Größenordnung zu treffen.
Ebenso ist bekannt, dass die Kommunalaufsicht erhebliche Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt geäußert hat. Wer ohne eine klare Stellungnahme der Kommunalaufsicht entscheidet, geht bewusst das Risiko ein, dass der Beschluss beanstandet oder nicht genehmigt wird. Dies hätte erhebliche zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten zur Folge und würde das Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit des Gemeinderats nachhaltig beschädigen.
Die beantragten Prüfungen sind daher keine Verzögerung, sondern die zwingende Voraussetzung für eine rechtssichere und tragfähige Entscheidung.
Alles andere hieße, sehenden Auges ein erhebliches finanzielles und rechtliches Risiko einzugehen.
Für Pro Hemsbach: Marlies Drissler
Für CDU Hemsbach: Denis Klefenz
Für FDP Hemsbach: Andreas Wiegand
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