Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

A002/2025 - Überplanung des Linienbündels Weinheim für die Stadt Hemsbach zur Ausschreibung 2026/2027

Die SPD zieht den Antrag „Ausweitung des Busliniennetzes auf Hemsbach Nord-Ost„ vom 17.11.2022, erneute Vorlage am 16.10.2024, zurück.

Ansprechpartner: Tobias Schork
zuständiger Fachbereich: 1
Antragsdatum: 19.02.2025
Antragsteller: SPD
in Sitzung beraten & beschlossen: -
Bemerkung:  
 

Beantragt wird stattdessen die Überplanung des Linienbündels Weinheim für die Stadt Hemsbach mit folgenden Anforderungen:

  • Anbindung des Ortsteils Hemsbach Nord-Ost
  • Anbindung des Hemsbacher Ostens (Nord und Süd) in beide Richtungen an
    • die Märkte in der Berliner Straße
    • den EDEKA-Markt an der Bray-sur-Seine Straße
    • das Freizeitgelände mit Freibad Wiesensee, allaHopp-Gelände, Sportplatzund Sportcenter

Begründung:

1. Der gesamte Bereich nördlich der Beethovenstraße zwischen B3 und der Bahn istaktuell von der ÖPNV-Versorgung ausgeschlossen. Bewohnerinnen und Bewohner,die den ÖPNV nutzen wollen, müssen bis zu 650 m zur Bushaltestelle an der Goetheschule/TV-Halle laufen.

2. Bisher sind die Einkaufsmärkte und das Freizeitgelände nur in einer Fahrtrichtung andie Buslinien 631 (Verstärkerfahrten) und 632a angebunden.

3. Die weiterführenden Schulen werden mit der aktuellen Linienführung nicht mit dem ÖPNV erreicht.

4. Die gewünschten Änderungen sind mit dem vorgesehenen Stabilisierungspaket nicht umsetzbar, sondern nur mit einer Neuausschreibung, die für 2026 / 2027 ohnehin ansteht.

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