Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

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07.00 - 12.00 Uhr
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07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

19. Februar 2026
Heike Pressler

Würdevolle Grabgestaltung: Stadt Hemsbach informiert über Regeln auf pflegefreien Grabfeldern

Mediterraner Grabfelderkreis auf dem Hemsbacher Friedhof, im Hintergrund die Christuskirche

Friedhöfe sind Orte des Gedenkens und der Ruhe. Damit das gepflegte Erscheinungsbild der städtischen Anlagen dauerhaft erhalten bleibt, bittet die Friedhofsverwaltung der Stadt Hemsbach um die Einhaltung der im Bestattungsfall bestätigten Regelungen für Grabarten ohne individuelle Grabpflege.

Einheitliches Erscheinungsbild im Fokus

Mit Grabarten wie den Urnenwänden, dem Baumbestattungsfeld, den mediterranen Feldern sowie den Urnenstelenfeldern (Bienen-, Libellen-, Schmetterlingsfeld) bietet die Stadt Hemsbach Bestattungsmöglichkeiten an, bei der die Angehörigen keine eigene Pflege leisten müssen, da diese Anlagen durch die Stadt angelegt und gepflegt werden. Um diese gemeinschaftliche Gestaltung zu bewahren und die Pflegearbeiten nicht zu behindern, ist das Ablegen von Blumen, Kerzen, Schalen und sonstiger Dekoration auf diesen Flächen nicht gestattet.

Diese Regelung findet grundsätzlich in der Friedhofssatzung Erwähnung und wird durch die nutzungsberechtigte Person bereits bei Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung vor einer Beisetzung zur Kenntnis genommen und explizit bestätigt.

Umgang mit abgelegtem Grabschmuck

Um eine ordnungsgemäße Pflege durch die Stadt zu ermöglichen und so einheitliches, gepflegtes Erscheinungsbild auf den Feldern wiederherzustellen, wird Grabschmuck dort ab sofort regelmäßig durch die Friedhofsbeauftragten entfernt.

Die Gegenstände werden im Bereich der Container zwischengelagert. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihren Grabschmuck dort innerhalb von drei Wochen abzuholen. Die Gegenstände müssen bitte dauerhaft entfernt werden und dürfen nicht erneut auf den pflegefreien Grabfeldern abgelegt werden. Nach Ablauf der dreiwöchigen Frist wird nicht abgeholter Schmuck entsorgt.

Grund für diese Maßnahme war zuletzt vermehrt abgelegter Grabschmuck, welcher teilweise den Sandstein der Urnenwand, beispielsweise durch Kerzenwachs, beschädigte, oder über mehrere Monate lang verwelkte Blumen und Pflanzen auf der Ablage oder in den Grabfeldern.

Gemeinsam für einen würdigen Ort

Die Stadtverwaltung bittet alle Friedhofsbesucherinnen und -besucher um Verständnis und Mitwirkung um diese besonderen Grabfelder ihrem Sinn gemäß, und im Sinne aller Hinterbliebenen zu bewahren und so einen würdevollen Rahmen für die Trauerarbeit zu garantieren.