Erste Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“
Erste Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“
zwischen der
Stadt Weinheim
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Möslang
- nachfolgend Stadt Weinheim genannt -
und der
Gemeinde Dossenheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister David Faulhaber
Gemeinde Edingen-Neckarhausen
vertreten durch Herrn Bürgermeister Florian König
Gemeinde Heddesbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Volker Reibold
Gemeinde Heddesheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Achim Weitz
Gemeinde Heiligkreuzsteinach
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl
Stadt Hemsbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Kirchner
Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße
vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Gänshirt
Gemeinde Ilvesheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Thorsten Walther
Stadt Ladenburg
vertreten durch Herrn Bürgermeister Stefan Schmutz
Gemeinde Laudenbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Köpfle
Stadt Schönau
vertreten durch Herrn Bürgermeister Matthias Frick
Stadt Schriesheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Oeldorf
Gemeinde Wilhelmsfeld
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Tobias Dangel
- nachfolgend Beteiligte genannt -
Präambel
Die Beteiligten und die Stadt Weinheim haben mit Wirkung zum 01.01.2023 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“ geschlossen. Um das Bestellungsverfahren und die Struktur des Gutachterausschusses zukunftsfähig, praxisnah und qualitätsorientiert auszugestalten, vereinbaren die Beteiligten auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Ursprungsvereinbarung in Verbindung mit den §§ 1, 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) für Baden-Württemberg folgende Änderung:
I. Änderung der Vereinbarung
- § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.09.2022 (mit Wirkung zum 01.01.2023) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
§ 3 Zusammensetzung des Gutachterausschusses und Bestellung
- (1) Jede Beteiligte und die Stadt Weinheim schlagen in Abstimmung mit der Leitung der Geschäftsstelle je 2 in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundige und erfahrene Personen als Gutachter vor. Die Sachkunde und Erfahrung sind der Geschäftsstelle nachzuweisen. Jede Beteiligte und die Stadt Weinheim kann aus den Reihen der von ihr vorgeschlagenen Gutachter einen stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagen. Die Leitung der Geschäftsstelle schlägt in Abstimmung mit den Beteiligten und der Stadt Weinheim aus den Reihen der stellvertretenden Vorsitzenden einen Vorsitzenden vor.
- (2) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachter zu bestellenden Vertreter der Finanzämter obliegt den zuständigen Finanzbehörden (§ 2 Abs. 2 GuAVO).
- (3) Die Geschäftsstellenleitung übt gleichzeitig das Amt eines weiteren stellvertretenden Vorsitzenden aus.
- (4) Die für die Gutachtenerstellung zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden als weitere Gutachter bestellt. Die Anzahl dieser Gutachter wird auf maximal zwei Personen begrenzt.
- (5) Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden nach den Vorschlägen vom Gemeinderat der Stadt Weinheim bestellt.
II. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
- Alle übrigen Bestimmungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.09.2022 bleiben unverändert gültig.
- Diese Änderungsvereinbarung wird nach der Unterzeichnung durch die Beteiligten und die Stadt Weinheim öffentlich bekanntgemacht.
- Sie tritt zum 01.10.2026 in Kraft, vorausgesetzt, die öffentliche Bekanntmachung ist bis zu diesem Zeitpunkt durch alle Beteiligten erfolgt. Liegen die Bekanntmachungen erst nach dem 01.10.2026 vor, tritt die Vereinbarung am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
- Die Vereinbarung wird in 15 gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
Hemsbach, 22. September 2026
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Gemeinde Dossenheim gez. Bürgermeister David Faulhaber |
Gemeinde Edingen-Neckarhausen gez. Bürgermeister Florian König |
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Gemeinde Heddesbach gez. Bürgermeister Volker Reibold |
Gemeinde Heddesheim gez. Bürgermeister Achim Weitz |
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Gemeinde gez. Bürgermeister Sieglinde Pfahl |
Stadt Hemsbach gez. Bürgermeister Jürgen Kirchner |
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Hirschberg gez. Bürgermeister Ralf Gänshirt |
Gemeinde Ilvesheim gez. Bürgermeister Thorsten Walther |
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Stadt Ladenburg gez. Bürgermeister Stefan Schmutz |
Gemeinde Laudenbach gez. Bürgermeister Benjamin Köpfle |
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Stadt Schönau gez. Bürgermeister Matthias Frick |
Stadt Schriesheim gez. Bürgermeister Christoph Oeldorf |
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Stadt Weinheim gez. Oberbürgermeister Michael Möslang |
Gemeinde Wilhelmsfeld gez. Bürgermeister Dr. Tobias Dangel |