Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

20. Juli 2026
Geschäftsstelle Gemeinderat

Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Hemsbach eingebrachten Grundstücke

Wappen und Schriftzug "Rhein-Neckar-Kreis"

Az.: 52.03 – 3489 B 04.11

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge)
Rhein-Neckar-Kreis

Feststellungsbeschluss
vom 01.07.2026

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Hemsbach (Vorgebirge) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.

Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.

Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 27. Juli 2026 bis zum 28. August 2026 im Rathaus Hemsbach und in der Verwaltungsstelle Sulzbach zu den jeweiligen Öffnungszeiten aus.

Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3489) eingesehen werden.

Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung (Bodenwertkarte I) wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte I.I ersichtlichen Umfang geändert.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg, oder jeder anderen Stelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis eingelegt werden.

Für die Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Eingang des Widerspruchs beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis maßgebend.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

gez. Andreas Neubert D. S.
Amtsleiter

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 06221-522-5400
Telefax 06221-522-95454
E-Mail: flurneuordnungsamt