Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

13. Juli 2026
Geschäftsstelle Gemeinderat

Satzung zur Änderung der Kerwesatzung der Stadt Hemsbach vom 13.06.2005 zuletzt geändert 26.07.2010

Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Kerwesatzung der Stadt Hemsbach vom 13.06.2005 zuletzt geändert 26.07.2010

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Hemsbach am 09.07.2026 folgende:

Satzung
zur Änderung der Kerwesatzung der Stadt Hemsbach vom 13.06.2005 beschlossen:

§ 1
Der „§ 11 Benutzungsentgelte“ wird wie folgt geändert:
Die Benutzungsentgelte werden anhand des anhängenden Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 2
Der „§ 19 Auf- und Abbau“ wird wie folgt geändert:
Die Anfahrt zum Aufbau der Geschäfte darf mittwochs vor der Kerwe ab 15:00 Uhr beginnen.
Der Aufbau der Geschäfte muss bis 10:00 Uhr am Eröffnungstag beendet sein. Nach dem Ende der Kerwe ist der zugewiesene Standplatz innerhalb eines Tages (Dienstags 20:00 Uhr) zu räumen. Nach dem Abbau ist der Platz in seinen alten Zustand zu versetzen und zu reinigen.
Endet die Veranstaltung mit Eintritt der Sperrzeit, so darf mit dem Abbau der Geschäfte und Stände erst am Morgen nach Ende der Veranstaltung, frühestens um 7:00 Uhr, begonnen werden.
Endet die Veranstaltung in den frühen Abendstunden, ist ein sofortiger Abbau nach Ende der Veranstaltung zulässig. Der Abbau muss dabei bis 22:00 Uhr beendet sein.

§ 3
Es wird ein Gebührenverzeichnis der Satzung beigefügt:
Gebührenverzeichnis für die Benutzungsentgelte:
Vorbemerkung: Vereine im Sinne des Gebührenverzeichnisses sind eingetragene Vereine.

Fahrgeschäfte
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung 100,00 €
Gebühr für Fahrgeschäfte eines Schaustellers je qm Nutzfläche 6,00 €
Gebühr sobald zwei oder mehr Fahrgeschäfte eines Schaustellers aufgestellt werden, je qm Nutzfläche 7,00 €


Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung öffentliche Fläche - Speisen und Getränke
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung für Vereine 80,00 €
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung für Gewerbetreibende und Privatpersonen 100,00 €
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung für Schausteller 150,00 €


Gebühr je qm Nutzfläche von öffentlicher Fläche für Vereine 7,50 €
für Gewerbetreibende und Privatpersonen 20,00 €
für Schausteller 25,00 €


Nutzung von Kerwehöfen
Vereine
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung 150,00 €
je qm Nutzfläche 1,50 €
Privatperson/Gewerbetreibende
Bis 150 qm Nutzfläche
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung 100,00 €
Nutzfläche 500,00 €
Ab 150 qm Nutzfläche
Verwaltungsleistung inkl. Müll und Reinigung 150,00 €
Nutzfläche 900,00 €

- Zur öffentlichen Fläche gehören: Straßen, Plätze und Parkplätze; der Cesar-Oppenheimer-Platz wird rechtlich als „Kerwehof“ betrachtet.

§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemein-de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

Hemsbach, den 10.07.2026
Gez.
Jürgen Kirchner
Bürgermeister