Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

24. März 2026
Geschäftsstelle Gemeinderat

Bebauungsplan Nr. 85 „Entwicklung Stettiner Straße“

Bebauungsplan-Gebiet als Skizze; Markierung der betroffenen Grundstücke

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hemsbach

Bauverwaltung Stadt Hemsbach

Bebauungsplan Nr. 85 „Entwicklung Stettiner Straße“

Öffentliche Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.03.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 85 „Entwicklung Stettiner Straße“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Anlass und Ziel der Planung:

Ziel des Bebauungsplans ist die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Flurstücke 2697, 2698, 2699, 2700 und 2701 sowie die Überplanung des Bebauungsplans Nr. 25/26 „Känteläcker 4. Änderung“ im Bereich des Flurstücks 2701 vollständig und im Bereich des Flurstücks 2700 teilweise. In den beiden genannten Flurstücken sind Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt. Diese Festsetzung dient nicht der beabsichtigten Entwicklung von Wohnbebauung und muss daher geändert werden.

Dass Plangebiet liegt im Innenbereich im Süden der Stadt Hemsbach an der namensgebenden Stettiner Straße. Im Osten erstreckt sich ein Lärmschutzwall, dahinter die Kreisverbindungsstraße K4229 sowie die Bahntrasse im Anschluss. Im Süden grenzt die bestehende Fußgängerbrücke an das Plangebiet an. Im Westen des Plangebiets befinden sich Wohnbebauung sowie ein Kindergarten und ein nicht störender Gewerbebetrieb. Im Norden grenzt das Plangebiet an eine brachliegende Grünfläche an, die im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 80 „An der Stettiner Straße“ bereits rechtsverbindlich als private Stellplatzflächen festgesetzt sind.

Stadt Hemsbach, 24.03.2026

Jürgen Kirchner, Bürgermeister

 

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