Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), in der aktuellen Fassung vom 07.02.2023
Die Stadt Hemsbach erstellt im Konvoi „Badische Bergstraße“ bis Mitte nächsten Jahres ihre erste kommunale Wärmeplanung gemäß § 27 Abs. 3 KlimaG BW. Mit deren Erstellung wurde die energielenker projects GmbH (Robert-Bosch-Straße 11b, 63225 Langen, Hessen) beauftragt.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 Abs. 6 KlimaG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“ Dies soll durch die vorliegende Bekanntmachung geschehen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) teilt die Stadt Hemsbach Folgendes mit: Zum Zwecke der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist die Stadt Hemsbach berechtigt, vorhandene Daten bei Energieunternehmen und öffentlichen Stellen, sowie bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern zu erheben. Erhoben und verarbeitet werden insbesondere zähler- oder gebäudescharfe Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 33 KlimaG BW dargelegt. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Stadt Hemsbach zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger. Verantwortlich für die Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Hemsbach (Schlossgasse 41, 69502 Hemsbach, Tel. 06201 707-0, E-Mail:
Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Stadt Hemsbach daher vor einer Veröffentlichung angefragt.
Die personenbezogenen Daten werden, sobald dies ohne Gefährdung des Erhebungszwecks möglich ist, gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO gegenüber der Stadt Hemsbach als verantwortlicher Stelle. Die Datenschutzbeauftragten der Stadt Hemsbach sind unter folgender E-Mailadresse erreichbar: