Öffnungszeiten Bürgerbüro

Grabenstraße 2 / 69502 Hemsbach

Montag & MittwochDienstagDonnerstagFreitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr

Besuche des Bürgerbüros sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter (06201) 707-92, -93, -94, -96 oder online Termin vereinbaren

Öffnungszeiten Rathaus

Schlossgasse 41 / 69502 Hemsbach

Montag bis FreitagDienstagDonnerstag
08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 15.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Galerie im Schloss sind identisch mit denen des Rathauses.

Kontakt

Telefon: (06201) 707-0
E-Mail: post@hemsbach.de

01. Juli 2025
Geschäftsstelle Gemeinderat

Flurbereinigung Laudenbach (Obere Hassel); Rhein-Neckar-Kreis

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
-Amt für Flurneuordnung-

Az.: 52.03 – 3111 / B 07.14

Öffentliche Bekanntmachung

vom 27.06.2025

Flurbereinigung Laudenbach (Obere Hassel); Rhein-Neckar-Kreis

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 18-21 UVPG)

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben:

Bau der gemeinschaftlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Laudenbach (Obere Hassel)

öffentlich bekannt.

Hierzu liegen die Entwürfe der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen (z.B. die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, etc.) ab dem 07.07.2025 einen Monat lang zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Laudenbach zur Einsicht aus.

Für Fragen und Informationen werden Bedienstete des Amts für Flurneuordnung am 23.07.2025 im Rathaus während der Öffnungszeiten anwesend sein.

Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im oben genannten Verfahren
(www.lgl-bw.de/3111) sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG
(www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Amt für Flurneuordnung (Muthstraße 4, 74889 Sinsheim) oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis umwelterhebliche Bedenken vorgebracht werden.
Die Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.

gez. Christian Tittmann
Leitender Ingenieur
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 06221-522-5431
Telefax 06221-522-5454
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.