Amtliches Ergebnis zur Wahl des Jugendgemeinderats
Öffentliche Bekanntmachung
Amtliches Ergebnis zur Wahl des Jugendgemeinderates
Gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 11 der Satzung über die Bildung eines Jugendgemeinderates in Hemsbach stellt die Wahlkommission das amtliche Endergebniss fest.
Nach Abschluß der Wahl beschloss die Wahlkommission in öffentlicher Sitzung am 29. Juni 2025 folgendes amtliches Endergebnis:
a) Es wurden 79 Stimmzettel abgegeben.
b) 2 Stimmzettel mit 0 und 12 Stimmen war ungültig.
c) von den gültigen 77 Stimmzetteln entfielen auf die einzelnen Bewerber 682 Stimmen wie folgt:
1. Konietzny, Kai 83 Stimmen
2. Florschütz, Belana 67 Stimmen
3. Eroglu, Ceyda-Can 66 Stimmen
4. Follo, Caitlin 64 Stimmen
5. Bergmann, Emily 55 Stimmen
6. Tchagbele, Faizrou 55 Stimmen
7. Dugimont, Fenelon 49 Stimmen
8. Gören, Ece 49 Stimmen
9. Grünewald, Jana 46 Stimmen
10. Lautenschläger, Emma 44 Stimmen
11. Liebe, Emma 35 Stimmen
12. Reder, Janie 27 Stimmen
13. Matijevic, Colin 22 Stimmen
14. Lenz, Erik 20 Stimmen
Die vorgenannten Bewerber-/ innen Nr. 1 bis 11 sind deshalb zum Jugendgemeinderat gewählt.
Gemäß § 31 Abs. 1 KomWG kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu erheben. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Ein-spruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 1 vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten.
Hemsbach, den 29. Juni 2025.
Gez.
Jürgen Kirchner
Bürgermeister