Bebauungsplan Nr. 83 „Scheffelstraße“
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hemsbach
Bauleitplanung Stadt Hemsbach
Bebauungsplan Nr. 83 „Scheffelstraße“
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Be-lange gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 31.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 83 „Scheffelstraße“ beschlossen. Der Aufstellungsbe-schluss wurde am 04.04.2025 ortsüblich bekannt gemacht. In seiner öffentlichen Sitzung vom 28.04.2025 hat er den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Scheffelstraße“ gebilligt und be-schlossen sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beschlüs-se werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB im be-schleunigten Verfahren durchgeführt wird. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfas-senden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und dem zugehörigen Artenschutz-rechtlichen Gutachten kann in der Zeit von
Freitag, den 23. Mai 2025 bis einschließlich Mittwoch, den 25. Juni 2025
auf der Internetseite der Stadt Hemsbach unter der Adresse:
https://www.hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/bauangelegenheiten
unter der Rubrik „Stadtplanung“ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum während den allgemeinen Öffnungs-zeiten des Rathauses Hemsbach, Bauverwaltung, im Flur des 1. Obergeschosses der Außen-stelle, Hildastraße 12, 69502 Hemsbach aus. Diese sind in der Regel:
montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Stellungnahmen können schriftlich (vorzugsweise per Mail) bei der Stadtverwaltung Hems-bach unter der nachstehenden Adresse abgegeben werden:
Stadtverwaltung Hemsbach
Schlossgasse 41
69502 Hemsbach
Mail:
Tel.: 06201/707-87
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellung-nahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unbe-rücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Anlass und Ziel der Planung
Ziel des Bebauungsplans ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Straßenäcker I“ im Be-reich des Flurstücks 4679 zur Schaffung von Wohnraum. Auf dem genannten Flurstück befand sich ein Spielplatz, welcher nicht mehr genutzt wird und bereits abgeräumt wurde. Dies ist notwendig, da die festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz einen Grundzug der Planung darstellt und deshalb nicht davon befreit werden kann.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Hemsbach an der namensgebenden Schef-felstraße. Im Norden, Osten und Süden des Plangebiets grenzt Wohnbebauung an. Im Westen verläuft die Schienentrasse der Deutschen Bahn. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 300 m² auf.
Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Stadt Hemsbach und das mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Büro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführ-ten Verfahren zukommen lassen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezoge-nen Daten ist unser öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) Mit Art. 18 DSGVO ha-ben Sie das Recht auf Einschränkung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten und wir werden Ihnen zukünftig nicht mehr per E-Mail, sondern postalisch die Informationen zukom-men lassen. Sie haben weiterhin das Recht auf Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) sowie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Lö-schung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) und ein Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen (Art. 21 DSGVO). Letztlich haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Behörde (Art. 77 DSGVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, so senden Sie uns bitte eine E-Mail (
Hemsbach, den 21.05.2025
Jürgen Kirchner
Bürgermeister