Bebauungsplan Nr. 76 „Besenäcker Hinterrot – 3. Änderung“ Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Hemsbach
Bauleitplanung Stadt Hemsbach
Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 „Besenäcker Hinterrot – 3. Änderung“ beschlossen. In seiner Sitzung vom 25.09.2023 hat er den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 „Besenäcker Hinterrot – 3. Änderung“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit abgesehen. Weiterhin wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und den zugehörigen Umweltgutachten kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 09. Oktober 2023 bis einschließlich Freitag, den 10. November 2023
auf der Internetseite der Stadt Hemsbach unter der Adresse:
https://hemsbach.de/verwaltung-gemeinderat/bauangelegenheiten
unter der Rubrik „Stadtplanung“ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Hemsbach, Bauverwaltung, im Flur des 1. Obergeschosses der Außenstelle, Hildastraße 12, 69502 Hemsbach aus. Diese sind in der Regel:
montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt, welches auch die Stellungnahmen entgegennimmt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf postalisch oder vorzugsweise per E-Mail abgegeben werden bei:
Kaczmarek Städtebau und Stadtplanung
Arheilger Straße 68
64289 Darmstadt
E-Mail:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, das derzeit noch als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene Grundstück in das bestehende Mischgebiet an der Berliner Straße einzugliedern und zu revitalisieren.
Das Gelände war Standort einer Neuapostolischen Kirche, bis diese nach dem Zusammenschluss mit der Neuapostolischen Kirchengemeinde in Heppenheim profaniert wurde. Das ehemalige Kirchengebäude samt Freifläche wurde von Privaten erworben mit dem Ziel, ein Wohn- und Geschäftshaus zu etablieren. Die Bebauungsplanänderung ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, da hierdurch das bis heute leerstehende Gebäude erweitert und einer neuen Nutzung zugeführt wird.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt an der Berliner Straße im Nordwesten der Stadt Hemsbach. Begrenzt wird das Plangebiet im Westen von der allgemeinen Wohnbebauung, die sich westlich entlang des Zedernwegs und der Berliner Straße erstreckt, im Süden von einem Einzelhandelsparkplatz, nördlich von Wohnbebauung und östlich vom Gewerbegebiet.
Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Sie willigen ein, dass die Stadt Hemsbach und das mit der Durchführung des Verfahrens beauftragte Büro Ihnen postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lassen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist unser öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO). Mit Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und wir werden Ihnen zukünftig nicht mehr per E-Mail, sondern postalisch die Informationen zukommen lassen. Sie haben weiterhin das Recht auf Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) sowie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) und ein Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen (Art. 21 DSGVO). Letztlich haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Behörde (Art. 77 DSGVO). Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, so senden Sie uns bitte eine E-Mail (
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Quelle: Stadt Hemsbach, ohne Maßstab
Stadt Hemsbach
Jürgen Kirchner, Bürgermeister